Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
Viele Krankenkassen behaupten ggü. ihren Versicherten, dass es keine Kostenerstattung mehr gebe. Das ist rechtlich so nicht korrekt! Lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Wichtiger Hinweis
Im Sozialgesetzbuch V § 13 Kostenerstattung (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/13.html) ist die Kostenerstattung geregelt. Das SGB V ist für die Krankenkassen bindend und ein Antrag muss bearbeitet werden. Die seit 2017 bestehende neue Psychotherapie-Richtlinie ändert hieran nichts, da das SGB V rechtlich über der Richtlinie steht!
Kostenerstattung bedeutet, dass ein gesetzlich versicherter Patient eine Therapie bei einem niedergelassenen und approbierten Therapeuten*in ohne Kassensitz beantragt.
Vorraussetzung hierfür ist, dass Sie keinen Therapeuten mit Kassensitz in angemessener Entfernung zum Wohnort und zumutbarer Wartezeit finden!
In der Regel ist es so, dass Sie sich mind. 10-15 Absagen von Therapeuten holen müssen, um Kostenerstattung zu beantragen, den Antrag stellen immer Sie selbst.
Notieren Sie sich immer Datum und Namen der kontaktierten Therapeuten. Lassen Sie sich einen Termin für eine Sprechtunde von der Terminservicestelle geben, um eine erste diagnostische Einschätzung zu erhalten. Viele Krankenkassen verweisen inzwischen auch auf die Terminservicestellen, die 2017 neu geschaffen wurden, kontaktieren Sie daher am besten Ihre Kasse, welche Vorgaben diese hat!
Der Sprechstunden-Therapeut und der später behandelnde Therapeut müssen nicht dieselbe Person sein!
Wird die dringende Notwendigkeit einer Psychotherapie festgestellt, kontaktieren Sie erneut die Terminservicestelle, um eine probatorische Sitzung bei einem Therapeuten mit Kassensitz zu erhalten. Diesen sollten Sie wahrnehmen, da er ebenfalls Voraussetzung für einen Antrag auf KE ist. In der Sprechstunde wird Ihnen das Formular PTV11 ausgehändigt, welches Sie auf jeden Fall benötigen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen biete ich keine Abtretungserklärung mehr an (also dass die Rechnung an die Versicherung geht), d.h., dass Sie monatlich von mir die Rechnung erhalten und begleichen und sich das Geld von der Versicherung wiederholen.
Terminservicestelle Schleswig-Holstein
Telefon 04551 30 40 49 31
Terminservicestelle Hamburg
Telefon 040 55 55 38 30
weitere Infos zum Vorgehen und Vorlagen finden Sie u.a. hier:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
BPtK Patientenbroschüre Wege zur Psychotherapie
Hinweis in eigener Sache
Durch die Psychotherapie-Reform April 2017, die neu geschaffene Akutbehandlung und Sprechstunde usw. wird aktuell die Mehrheit der Anträge auf Kostenerstattung abgelehnt!
Sie haben die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. einer Klage. Wir Therapeuten haben hierauf leider keinen Einfluss. Lassen Sie sich ggf. bei einer Sozialberatung oder anwaltlich beraten. Es kann also leider sein, dass einige Zeit vergeht, bis Sie mit der Therapie beginnen können.