Psychotherapie über die Unfallversicherung

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Arbeit/Ihres Berufes ein psychisches Trauma erlitten haben, das Behandlung benötigt, haben Sie die Möglichkeit, über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) traumaspezifische Therapie zu erhalten.

Der Ablauf ist ganz ähnlich zu anderen Unfällen und Verletzungen, die über die Berufliche Unfallversicherung (BU/VBG) abgedeckt sind.

1. Ihr Arbeitgeber muss den Vorfall an die zuständige BU melden (genau wie bei einem Arbeitsunfall). Es entstehen für ihn keine Nachteile.

2. Sie gehen dann zu einem sogenannten Durchgangsarzt und lassen sich eine Überweisung geben, dies sind in der Regel Chirurgen und Orthopäden. 
Sagen Sie am Empfang direkt, dass Sie nur eine Überweisung zu einem Psychotherapeuten der DGUV brauchen.

3. Mit der Überweisung suchen Sie sich einen DGUV Therapeuten und/oder gehen in die Psychotrauma-Ambulanz des Krankenhaus Boberg (Hamburg).