Datensicherheit
Ich bin verpflichtet nach den aktuellen Datenschutzverordnungen (DSGVO) zu arbeiten, dazu gehört u.a.:
- fachgerechte Entsorgung von patientenbezogenen Unterlagen
- mechanische Sicherung der Patientenakte
- Schutz der digitalen Akte vor Zugriff durch Dritte durch Passwortschutz und Firewall
- Archivierung der Patientenakten für mind. 10 Jahre
- bei Kontakt über eMail kann keine absolute Datensicherheit gewährleistet werden
Schweigepflicht
Nach § 203 StGB bin ich gegenüber außenstehenden Personen zur Schweigepflicht (bis über den Tod hinaus) verpflichtet. Patientenbezogene Daten können nur nach vorheriger Schweigepflichtsentbindung durch die betreffende Person herausgegeben werden. Ausgenommen von dieser Regel ist z.B. der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MdK).
Zum Bruch der Schweigepflicht berechtigt das Vorliegen eines Notstandes nach § 34 StGB, hierunter fällt:
- akute Selbst-, und Fremdgefährung, z.B. suizidale Krisen
- geplantes Kapitalverbrechen (Mord, Raub, Vergewaltigung), nicht betroffen sind in der Vergangenheit liegende Straftaten
- akute Kindeswohlgefährdung (siehe Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz)