Wer kann in Behandlung kommen?
Da ich eine Privatpraxis habe, behandele ich vor allem privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten, sowie Patienten in der Heilfürsorge und sogenannte „Selbstzahler“, also Patienten, die entweder keine Behandlung bewilligt bekommen oder keine offizielle Erwähnung/Speicherung von Diagnosen und Behandlung wünschen. Da Sie als Selbstzahler eine Rechnung von mir bekommen ist die Art der Krankenversicherung hier unerheblich.
Mein Behandlungsangebot
Verhaltenstherapie (kognitive VT und sog. Dritte Welle)
&
Kommunikationspsychologie
(nach Schulz von Thun und Rosenberg (GFK))
&
Progressive Muskelentspannung
Im Bereich der PTBS und der Anpassungsstörungen arbeite ich aktuell mit IRRT (Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy nach Schmucker) und der Cognitive Proecessing Therapy (CPT, König et al).
Seit 2021 biete ich in meiner Praxis auch emdr-Behadlungen an.
Störungsspezifische und unspezifische Gruppen
z.B. Depressionsbewältigung oder Selbstwert oder Soziales Kompetenztraining (Gruppengröße: 4-8 Personen)
Zielgruppe
Erwachsene ab 18 Jahre, privat versichert, Beihilfe & Heilfürsorge oder Selbstzahler (Therapie auf Wunsch).
Junge Erwachsene ab 18 Jahren
haben die Möglichkeit zur mir in die Erwachsenentherapie zu kommen oder zu einem Kinder-, und Jugendtherapeuten zu gehen, der Gesetzgeber und die Kassen ermöglichen beides. Welche Form geeigneter ist, kommt immer individuell auf den Patienten*in an und würden wir gemeinsam im Rahmen des Kennenlernens besprechen.
Wen ich nicht (sofort) behandeln kann
Menschen mit akuter Suchtproblematik kann ich in meiner Praxis nicht angemessen begleiten, in diesem Fall müsste zunächst eine Entgiftung und angepasste stationäre Suchtbehandlung erfolgen. Im Anschluss daran können sich Betroffene jedoch gerne wieder für eine weiterführende Therapie und zur Abstinenzsicherung bei mir vorstellen.
Menschen mit akuter (florider) Psychose bzw. Wahnsymptomatik oder akuten manischen Phasen kann ich im rein ambulanten Setting nicht engmaschig genug betreuen. In diesen Fällen ist oft zunächst ein stationärer Aufenthalt zur medikamentösen Einstellung und Stabilisierung sowie die dauerhafte Anbindung an einen ambulanten Psychiater nötig. In Zusammenarbeit mit dem behandelnden Psychiater ist im Anschluss eine begleitende Psychotherapie natürlich möglich.
Qualitätssicherung
Zur Sicherung der Behandlungsqualität und der Approbation bin ich freiwilliges Mitglied einer Intervisiongruppe (Gruppe aus Therapeut:innen in denen anonymisiert Fälle besprochen werden), lasse mich fallspezifisch supervidieren und bilde mich regelmäßig fort.
Dies stellt sicher, das Psychotherapeut:innen ihr bisher erworbenes Wissen erweitern und erneuern, da sich, genau wie in der Medizin, auch in der psychotherapeutischen Forschung viel verändert.
aktuelle Fortbildungen
- Achtsanmkeitstraining zur Stressbewältigung
geplante Fort-, und Weiterbildungen
- Dialektisch Behaviorale Therapie
- Sexualmedizin/Sexuologie